LOPS-RL: Dritte Version der LOPS-Richtlinie veröffentlicht

Nach der ersten Version der LOPS-Richtlinie (LOPS-RL) 2025 und der zweiten Version im Januar 2026, wurde am 18.Mai 2026 die nächste Version veröffentlicht und einen Tag später in Kraft gesetzt. In dieser wurden vor allem Änderungen umgesetzt, die sich aus dem KHAG (Krankenhausreformanpassungsgesetz) ergeben.

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Änderungen gegenüber der LOPS-RL 2026.1

Die wichtigsten Änderungen des KHAG waren der Wegfall von 4 Leistungsgruppen (LG 3 Infektiologie, LG 16 Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, LG 47  Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und LG 65 Notfallmedizin), die Umstellung des ärztlichen Vollzeitäquivalents von 40 Wochenstunden auf 38,5 Stunden und der Wegfall der Sonderregelung (eine Person darf nur maximal dieser einen Leistungsgruppe zugewiesen sein) bei LG 1 und LG 14.

Darüber hinaus finden sich in der LOPS-RL 2026.2 aber noch diverse weitere Änderungen:

  • Wegfall oder Neuaufnahme verwandter Leistungsgruppen
  • Wegfall von sachlicher Ausstattung
  • Neuaufnahme von personeller Ausstattung
  • Erweiterung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) mit einer hausweiten Berechnung
  • Belegärzte werden nicht in Vollzeitäquivalent, sondern in vertragsärztlichem Versorgungsauftrag abgefragt (dabei entspricht ein voller vertragsärztlicher Versorgungsauftrag einem Vollzeitäquivalent)

 

Nicht nur bei den Leistungsgruppen fanden Anpassungen statt. So wurde z. B. der Antrag Anlage 1 zu den StrOPS-Kodes verändert. Hier kann jetzt neben den turnusgemäßen Prüfungen auch die erstmalige/erneute Beantragung und die erstmalige Abrechnungsrelevanz mit vermerkt werden (zuvor Formulare 10.5 und 10.6 der Anlage 10)

Außerdem müssen bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung sowie bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz alle Qualitätsmerkmale ab dem Zeitpunkt des Antrags erfüllt sein. Zuvor wurden die zurückliegenden 3 Monate geprüft.

 

Darstellung der PpUGV

Auf eine Änderung der aktualisierten LOPS-RL möchten wir Sie besonders hinweisen.

Bisher wurden bei einigen Leistungsgruppen, die nicht unter die PpUGV fielen, weil sie nicht in pflegesensitiven Bereichen stattfinden (z. B. LG Augenheilkunde), auch kein Nachweis der PpUGV gefordert.

Jetzt ist es so, dass der Medizinische Dienst aus allen vorhandenen Testaten ein standortbezogenes Gesamtergebnis (aus „Erfüllungsgrad 2“) berechnet.

In §10 Absatz 5 Satz 4 heißt es „Beträgt der „Erfüllungsgrad 2“ in mindestens einem der pflegesensitiven Bereiche des Krankenhausstandortes für die Tagschichten oder für die Nachtschichten weniger als 100 Prozent und im Testat wurde kein Ausnahmetatbestand angegeben, bewertet der Medizinische Dienst das standortbezogene Gesamtergebnis als „nicht erfüllt“.“

Damit wäre dann auch beispielsweise in der Leistungsgruppe Augenheilkunde diese Mindestvoraussetzung nicht erfüllt.

 

Datenbank des Medizinischen Dienstes

Auch die Datenbank, in welcher der Medizinische Dienst alle prüfrelevanten Dokumente und Informationen speichert, hat ein Update bekommen:

  • Information berechtigter Institutionen per E-Mail, sobald neue Daten verfügbar sind
  • Zusätzlich zur GKV wird zukünftig auch die PKV über Prüfergebnisse informiert und erhält Zugang zur Datenbank
  • Rolle des MD erweitert
  • Für Krankenhäuser soll es eine Weboberfläche geben, wo die jeweils die über das eigene Haus gespeicherten Daten einsehbar sind
  • Alle G-BA RL Prüfungen werden ab dem 01.01.2027 automatisch auch in die Datenbank integriert

Strukturierte Unterstützung durch den Saatmann Leitstand Qualität

Die erneute Anpassung der LOPS-RL bringt zahlreiche veränderte Anforderungen mit sich. Um die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten und sämtliche Nachweise zentral, vollständig und regelkonform zu organisieren, empfiehlt sich der Einsatz einer Software-Lösung wie dem Saatmann Leitstand Qualität mit seinen Anwendungen StrOPS-Manager und Leistungsgruppen-Manager (LG-Manager).

Vorteile auf einen Blick:

  • Unterstützung für OPS- und LG-Prüfungen nach LOPS-RL je nach aktueller Version
  • Zentrale Verwaltung von Nachweisdokumenten
  • Transparente Prüfvorbereitung mittels Validierung

 

Mit dem Saatmann Leitstand Qualität bleiben Sie stets revisionssicher, effizient und gesetzeskonform aufgestellt. Wir unterstützen Sie mit folgenden Maßnahmen:

  • Mapping beim Übertrag bereits angelegte OPS-Kodes und Leistungsgruppen entsprechend der neuen Anforderungen
  • Anpassung der Antragsformulare für OPS-Kodes
  • Anpassung der Feldstrukturen in den Leistungsgruppen, um den veränderten Dokumentations- und Prüfanforderungen zu entsprechen.

Alle Änderungen werden selbstverständlich transparent dokumentiert und benutzerfreundlich in der Software aufbereitet, sodass Sie weiterhin sicher und effizient arbeiten können.

Außerdem begleitet der Saatmann Leitstand Qualität Sie auch jetzt schon bei der QSFFx und zukünftig bei EDOK Sepsis und der QFR-Richtlinie.

Mehr über den Saatmann Leitstand Qualität und die einzelnen Anwendungen erfahren Sie hier: Saatmann Leitstand Qualität

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