Mindestmengen 2024 – G-BA-Impulse für die Mm-R und die neue Dynamik auf der Datenstrecke

Ausgehend von den am 15.2.2024 in Kraft getretenen G-BA Beschlüssen zur Mindestmengenregelung zeigen wir Ihnen zentrale Änderungen auf und möchten Sie bereits jetzt auf die erweiterten Berichtspflichten und neuen Datenflüsse aufmerksam machen.

Was wurde am 21.12.2023 zur Mindestmengenregelung vom G-BA beschlossen?

  • Der Leistungsbereich Herztransplantation wird neu aufgenommen. Standorte, die diese Leistungen auch weiterhin erbringen wollen,  müssen erstmals zum 7. August 2025 Leistungszahlen darlegen. 
  • Datenfluss – die Reaktionszeit der LV der KK & EK soll gemäß Richtlinie agil werden. So sollen z.B. die Eingangsbestätigungen zu Prognosemeldungen künftig „unverzüglich“ wieder beim Krankenhaus eintreffen. Das Warten auf Eingangsbestätigungen und die Ungewissheit zum  Datenfluss wird damit im kommenden Prognosezyklus ein Ende haben.

Was kommt sonst noch neu auf Sie zu?

  • Wenn Sie erstmals oder erneut eine Leistung erbringen wollen, dann geht das künftig nur noch über die elektronische Anmeldungwie gewohnt mit Angabe von Monat und Jahr der Leistungsaufnahme.
  • Allerdings müssen Sie innerhalb der Halbjahresfrist auch elektronisch an alle LV der KK & EK mitteilen, an welchem Datum Sie faktisch die erste Leistung erbracht haben.
  • Sollte im Zeitraum keine Leistung erbracht worden sein, ist auch dieses elektronisch zu melden.

Wo erwarten wir Neuerungen?

  • Mit Spannung erwarten wir den für dieses Jahr angekündigten Beratungsabschluss zur Knieendoprothetik. Ob es bei einer Mindestmenge für Knie-Tep bleiben wird, oder ob präzisiert und differenziert wird, bleibt noch abzuwarten. Sobald sich abzeichnet, dass neben den Knie-Teps auch die unikondylären Schlittenprothesen und Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen abzubilden sind, werden wir über diesen Kanal aktiv informieren. 
  • Desgleichen behalten wir den Beratungsabschluss zur neuen Mindestmenge für die kolorektale Chirurgie bei Darmkrebs auf dem Radar.

Was wurde schlussendlich geklärt?

TAVI  – Durchführung von kathetergestützten Aortenklappenimplantationen  

Die im Juni 2020 aufgenommenen Beratungen für eine Mindestmengenregelung zur TAVI sind nunmehr ohne Festlegung beendet worden. Prof. Hecken hat in der Sitzung in der Tat sein Bedauern zum Ausdruck gebracht – da er doch „mit viel Liebe den Einleitungsbeschluss handgefertigt und geknöppelt hatte“ (vgl. Livestream 21.12.2023, 4:07:07). Auf Basis evidenzbasierter Entscheidungsfindungen und im Angesicht der inzwischen stattgefundenen Konzentration der Leistungserbringung wurde die Einstellung der Beratungen einstimmig beschlossen. In den Fachnews des G-BA wurde im Nachgang ein Bezug zur MHI-RL gezogen. Die Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL) habe – so die Autoren – mit den darin definierten strukturellen, fachlichen und personellen Mindeststandards einen Beitrag zur Konzentration geleistet – positiv für die Betroffenen und deren Überlebensraten.

 

Mindestmengenregelungwir informieren Sie fortlaufend 

Gerne verweisen wir auf unser Webinar Elektronische Mindestmengen-Meldung“ am 6. Juni und unseren QS-Forum Kongress im Oktober in Darmstadt – wir halten Sie up to date und zeigen die Umsetzung in unserer Software mit den verbundenen Neuerungen und den zu erwartenden IQTIG-Spezifikationsänderungen: Webinar

Natürlich wird die Mm-R einen Platz im Themenspektrum unseres QS-Forum Kongresses im Oktober in Darmstadt einnehmen. Hier finden Sie weiter Informationen und den Link zur Anmeldung: QS-Forum Kongress 2024

Mehr Informationen dazu, wie wir die Mindestmengenregelung in unseren Software-Produkten umgesetzt haben, erhalten Sie hier: Mindestmengen-Meldung

 

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