Stellungnahmeverfahren nach DeQS-Richtlinie – Qualität und Transparenz im Fokus
Was ist das Stellungnahmeverfahren gemäß DeQS-Richtlinie?
Das Stellungnahmeverfahren ist ein zentrales Element der externen Qualitätssicherung im Gesundheitswesen nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Im Rahmen der DeQS-Richtlinie werden regelmäßig Daten zu bestimmten medizinischen Leistungen erhoben und analysiert. Ergeben sich bei der Auswertung Auffälligkeiten, sind die Ergebnisse auffällig gut oder kam es in Vorjahren wiederholt zu Auffälligkeiten, wird ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet Im (Früh-)Sommer ist mit dem Eintreffen von Anfragen zu rechnen.
Betroffene Leistungserbringer erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Das Verfahren kann dabei mehrstufig sein, indem neben schriftlichen Stellungnahmen insbesondere Gespräche sowie mit Einverständnis des Leistungserbringers auch Begehungen stattfinden (Teil 1: Rahmenbestimmungen, §17, DeQS-RL). Abgeschlossen sein soll es bis 31. Oktober des Jahres, in dem die Indikatoren ausgewertet werden, für die im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser zu veröffentlichenden Indikatoren (Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen der Verfahren 1 – 15, DeQS-RL).
Das Stellungnahmeverfahren soll Transparenz schaffen, in dem im Haus gezielt Daten überprüft und eventuell fehlerhafte oder kontextbedingte Auffälligkeiten erklärt werden können. Darüber hinaus können so besondere Fälle oder strukturelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Der Dialog zwischen Leistungserbringern und LAG / Bundesstelle kann darüber hinaus eventuell vereinbarte Verbesserungsmaßnahmen unterstützen.
Ablauf des Stellungnahmeverfahrens nach DeQS-RL im Überblick
- Datenanalyse und Auffälligkeitserkennung
Ergeben sich Auffälligkeiten in der Datenauswertung wird ein Stellungnahmeverfahren durch die LAG (länderbezogene Verfahren) bzw. Bundesstelle (bundesbezogene Verfahren) eingeleitet.
- Einleitung des Verfahrens
Leistungserbringer mit auffälligen Ergebnissen erhalten eine schriftliche Benachrichtigung und werden aufgefordert, innerhalb einer Frist eine Stellungnahme abzugeben. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen.
- Prüfung und Rückmeldung
Die Stellungnahme wird geprüft, anschließend erfolgt Rückmeldung über den Abschluss des Verfahrens oder es kommt zur Einleitung von Maßnahmen. In Stufe 1 werden Vereinbarungen geschlossen, die beispielsweise Durchführung von Audits oder Peer Reviews sowie die Teilnahme am Qualitätszirkel beinhalten. Bei sehr schwerwiegenden Mängeln kommen Maßnahmen der Stufe 2 in Betracht.
- Abschluss und Veröffentlichung
Für die Indikatoren, die im Qualitätsbericht des Krankenhauses veröffentlicht werden, muss das Stellungnahmeverfahren bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein.
So nutzen Sie das Stellungnahmeverfahren zur internen Qualitätsverbesserung – Tipps und Tricks
Neben dem Aufwand verbirgt sich hier auch ein wertvolles Instrument zur internen Qualitätsverbesserung.
Ursachenanalyse strukturiert angehen
Wenn Auffälligkeiten bestehen, ist eine strukturierte Analyse entscheidend. Nutzen Sie Checklisten, um etwa folgenden Fragen auf den Grund zu gehen:
- Liegen dokumentationsbedingte Unstimmigkeiten vor?
- Handelt es sich um Einzelfälle mit besonderen Umständen?
- Welche Hinweise zur Verbesserung der internen Prozesse ergeben sich?
Formulieren Sie Stellungnahmen klar und nachvollziehbar
- Eine Stellungnahme ist sachlich, präzise und evidenzbasiert formuliert.
- Untermauern Sie Ihre Angaben mit Zahlen und Beispielen.
- Erklären Sie Besonderheiten, zeigen Sie aber auch auf, welche konkreten Maßnahmen bereits ergriffen wurden (z. B. interne Fallkonferenzen, Prozessanpassungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen)
Interdiziplinäre Zusammenarbeit
Beziehen Sie Pflegepersonal, ärztliches Personal und Dokumentationsfachkräfte aktiv mit ein. Durch Berücksichtigung verschiedener Perspektiven gewinnt die Stellungnahme an Qualität.
Fristen zuverlässig im Blick behalten
In der Regel beträgt die Frist zur Abgabe der schriftlichen Stellungnahme vier Wochen. Nutzen Sie Reminder in Ihren Systemen oder Kalendern, um keine Fristen zu verpassen.
Potential zur Weiterentwicklung nutzen
Nutzen Sie das Stellungnahmeverfahren als Chance zur Weiterentwicklung im Haus. Qualitätsverbesserungen können sich an verschiedenen Stellen ergeben – z. B. durch:
- bessere (interne) Kommunikation,
- optimierte Checklisten,
- interdisziplinäre Zusammenarbeit
- oder Gestaltung und Optimierung von internen QM-Prozessen.
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