QS-Verfahren Sepsis (Spezifikationsjahr 2026)
Was Krankenhäuser jetzt wissen müssen
Zum 1. Januar 2026 ist das Qualitätssicherungsverfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ (QS-Sepsis) als 20. Verfahren der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gestartet.
Bereits kurz nach Verfahrensstart haben Rückmeldungen aus der Praxis zwei Anwendungsprobleme aufgezeigt, welche ein unterjähriges Spezifikationsupdate erforderlich machen.
Das IQTIG hat hierzu in einem gesonderten Rundschreiben 35/2026 an die Leistungserbringer zum Thema: „Korrekturen der Spezifikation (Spezifikationsjahr 2026) zum QS-Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis gemäß DeQS-RL“ informiert und auf ein zeitnah zu veröffentlichendes unterjähriges Spezifikationsupdate 2026 V06 hingewiesen.
IQTIG 26.02.2026 – Ankündigung für Update Basisspezifikation 2026 V06: Veröffentlichung ist erfolgt am Dienstag, den 11.03.2026
Nachfolgend finden Sie eine kompakte Einordnung der IQTIG-Korrekturen und konkrete Handlungshinweise für Ihre Einrichtungen.
Vorab die zentralen Botschaften für Sie als Saatmann QS-Kunde:
- Die QS-Auslösung erfolgt bereits richtlinienkonform per Prüfung über die entlassende Fachabteilung
- Die bisher aufgrund der OPS-Plausibilitätsprüfung nicht abschließbaren QS-Sepsis-Fälle werden per Update automatisch geprüft und per Batchprozess für den Export freigegeben. Sie müssen nichts mehr manuell nachbearbeiten.
Ausschlusskriterium „entlassende Fachabteilung“, in der Spezifikation, genauer im Algorithmus der Formel, nicht korrekt umgesetzt
Im QS-Verfahren sind Ausschlussbedingungen definiert, die bestimmte Behandlungsfälle von der Dokumentationspflicht ausnehmen. Eine dieser Bedingungen betrifft Fälle, die von bestimmten Fachabteilungen entlassen wurden (Ausschlussliste „FAB_SEP_EX“).
Worin besteht die Abweichung?
- In der aktuellen Anwenderinformation ist der Algorithmus in Textform korrekt hinterlegt, dass sich die Ausschlussbedingung auf die entlassende Fachabteilung bezieht.
- Im Algorithmus der Formel und in der zugehörigen Syntax fehlt diese Konkretisierung jedoch.
- Je nach Umsetzung durch den Softwareanbieter kann dies dazu führen, dass Fälle fälschlicherweise ausgeschlossen werden, wenn sie im Verlauf des Aufenthalts eine entsprechende Fachabteilung (z. B. Radiologie) durchlaufen haben, auch wenn diese nicht die entlassende Fachabteilung war.
Was bedeutet das allgemein?
- Fälle die nach aktueller Spezifikation von der QS ausgeschlossen werden, werden nach dem Spezifikationsupdate dokumentationspflichtig.
- Diese Fälle können erst nach Einspielen des Updates korrekt dokumentiert werden.
Saatmann-Kunden sind NICHT davon betroffen!
- Unsere QS‑Filter prüfen seit dem Jahreswechsel bereits die entlassende Fachabteilung. Die QS‑Auslösung für Sepsis‑Fälle erfolgt also schon jetzt richtlinienkonform.
- Das IQTIG hat die Spezifikation V06 am 11.03.2026 veröffentlicht, wir setzen diese um.
- Sie müssen keine Sepsis‑Fälle nachdokumentieren oder korrigieren.
OPS als Muss-Feld verhindert den Abschluss bestimmter Bögen
Der QS-Filter kann durch verschiedene Kombinationen von ICD- und OPS -Kodes eine Dokumentationspflicht auslösen.
Dabei gilt:
- QS-Filter: Nicht jede auslösende Kombination erfordert einen OPS-Kode.
- QS-Dokumentation: Im aktuellen Dokumentationsbogen ist das OPS-Feld als „Muss-Feld“ definiert.
Kern der Problematik:
Dokumentationsbögen ohne OPS-Kode können derzeit nicht abgeschlossen werden.
Das IQTIG empfiehlt bis zum Update daher folgendes Vorgehen:
- Die betroffenen Dokumentationsbögen offenlassen.
- Keinen Minimaldatensatz anlegen.
Die betroffenen QS-Bögen können nach Durchführung des Spezifikationsupdates regulär abgeschlossen werden.
Was bedeutet das in der Praxis für unsere Saatmann QS-Kunden?
Sobald wir das IQTIG Update 2026 V06 umgesetzt haben und es bei Ihnen installiert wurde gilt:
- Alle bereits erfassten, aber noch nicht abgeschlossenen QS-Sepsis-Fälle werden automatisch neu geprüft.
- Der QS‑Status wird dabei automatisch aktualisiert.
- Fälle, die bisher nur wegen eines fehlenden OPS-Kodes nicht abgeschlossen werden konnten, lassen sich danach automatisch korrekt abschließen.
- Über die Batchfreigabe werden diese Fälle ohne Ihr Zutun für den Export freigegeben.
Für Sie bedeutet das:
Die Auslieferung des Spezifikationsupdates durch das IQITG ist am 11.03.2026 erfolgt, wir werden Ihnen das Update so schnell wie möglich zur Verfügung stellen.
Es entsteht kein zusätzlicher Aufwand & Sie müssen keine Fälle manuell nachbearbeiten.
Quelle: https://iqtig.org/downloads/infoschreiben/2026/IQTIG_LE-Informationsschreiben_35_2026-01-28.pdf
Mehr Informationen zur Anwendung Saatmann QS erhalten Sie hier: Saatmann QS



