LOPS-RL: Die neue Richtlinie für Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen

Die LOPS-Richtlinie (LOPS-RL, betrifft die Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V) wurde am 09. April 2025 vom Medizinischen Dienst Bund beschlossen, am 13. Mai vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt, am 23. Mai veröffentlicht und ist seit dem 24. Mai 2025 offiziell in Kraft. Sie ersetzt die bisher geltende StrOPS-Richtlinie und bildet die Grundlage für die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehenen Prüfungen von Leistungsgruppen sowie OPS-Strukturmerkmalen.

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Einheitlicher Prüfzeitraum unter der LOPS-RL

Um Unterlagen und Nachweise bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen (turnusgemäße Prüfungen) derselbe dreimonatige Prüfzeit­raum zu Grunde gelegt, dieser umfasst die Monate Januar, Februar und März des Kalen­derjahres der Beauftragung.

Wird eine Prüfung in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres beauftragt, umfasst der Prüfzeitraum die Monate Oktober, November und Dezember des Vorjahres der Beauftragung.

 

Kooperationen: Nur noch ein Nachweis erforderlich

Bei Leistungserbringung in Kooperation ist nur noch der Kooperationsvertrag als Nachweis vorzulegen. Dieser muss jedoch “Mindestkriterien” erfüllen, diese sind in der LOPS-RL in § 5 Abs. 8 Satz 3 geregelt.

 

Übergangsbestimmungen 2025 im Überblick

Die LOPS-RL sieht pragmatische Übergangsregelungen für laufende und geplante Prüfverfahren vor:

  • Anträge vor dem 24. Mai 2025: Für Bescheinigungen, die aufgrund eines Antrags auf turnusgemäße Prüfungen nach StrOPS-RL 2025 im Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinie erstellt wurden, kann beim zuständigen MD eine Verlängerung der bestehenden Bescheinigung, an die in der LOPS-RL angepassten Laufzeiten schriftlich beantragt werden.
  • Anträge ab dem 24.05.2025: Werden Anträge auf turnusgemäße Prüfungen bis zum 30.06.2025 gestellt, wird der MD die Prüfung soweit möglich gemeinsam mit den Leistungsgruppenprüfungen im Jahr 2026 durchführen. Wenn Prüfungen erst nach dem 31.12.2025 abgeschlossen werden können, informiert der Medizinische Dienst die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen bis zum 31.12.2025 welche Aufträge davon betroffen sind. Die Laufzeit der Bescheinigung beginnt dann ab dem 01.01.2026.
  • Anträge im Zeitraum 01.07.–30.09.2025: Wird der Antrag auf turnusgemäße Prüfung eines OPS-Kodes im Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2025 und dem 30. September 2025 gestellt, wird der MD die Prüfung soweit möglich gemeinsam mit den Leistungsgruppenprüfungen im Jahr 2026 durchführen. Damit die Leistung über die bisherige bestehende gültige Bescheinigung abgerechnet werden kann, stellt der MD ohne erneute Prüfung einen Bescheid und eine Bescheinigung mit Gültigkeit bis zum 30. Juni 2026 aus. Stellt der Medizinische Dienst fest, dass die Strukturvoraussetzungen mehr als einen Monat nicht eingehalten wurden, hebt er den bestehenden Bescheid auf.
  • Sind alle Strukturmerkmale des OPS-Kodes erfüllt, beginnt die Gültigkeit der Bescheinigung am 01. Juli 2026. Gültigkeitsende:
    • Anlage 8 OPS-Kodes: Gültig bis 31.12.2027
    • Alle anderen OPS-Kodes: Gültig bis 31.12.2028

Änderungen gegenüber der StrOPS-Richtlinie

Die LOPS-RL bringt klare Änderungen mit sich:

  • Antrag auf eine turnusgemäße Prüfung: Spätestens 31. Mai des Beauftragungsjahres
  • Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung direkt mit zu übermitteln:
  • Auftrag Prüfung OPS-Kodes (Anlage 1)
  • Strukturdaten zu OPS-Kodes (Anlage 3)
  • Dienstpläne des Prüfzeitraums, mit erläuternder Legende

 

Besonderheit: Bei einigen OPS-Kodes (z. B. 8-980, 8-98f) genügt eine einmalige gemeinsame Übermittlung der Strukturdaten (Anlage 3).

Angeforderte Nachweise müssen innerhalb von 6 Wochen beim MD eingereicht werden.

 

Gültigkeitsdauer der OPS-Prüfbescheinigungen

Die neue LOPS-RL regelt die Laufzeiten der Prüfbescheide wie folgt:

  • Anlage 8 OPS-Kodes: 2 Jahre
  • Alle übrigen OPS-Kodes: 3 Jahre

 

 

Leistungsgruppenprüfungen unter der LOPS-RL

Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung durch den Medizinischen Dienst erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen eine Leistungsgruppenprüfung vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.

Fristen:

Die Prüfung wird in regelmäßigen Abständen durch den Medizinischen Dienst erfolgen (turnusgemäße Prüfungen). In den Jahren 2025 und 2026 soll die Beauftragung der erstmaligen Prüfungen der Leistungsgruppen bis zum 30. September 2025 erfolgen und bis spätestens 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Auch bei der erstmaligen Prüfung handelt es sich um turnusgemäße Prüfungen.

Weitere Prüfgründe:

Neben den turnusgemäßen Prüfungen sind Beauftragungen weiterer Prüfungen beim Vorliegen von besonderen Konstellationen jederzeit möglich.

Beauftragungsgründe sind:

  • Prüfung nach Feststellung der Nichterfüllung von Qualitätskriterien
  • Wiederholungsprüfung (Nach Mitteilung der Wiedererfüllung von Qualitätskriterien)
  • Prüfung bei Hinweisen, dass Qualitätskriterien nicht eingehalten werden
  • Stellungnahme über die Dauer der Nichterfüllung von Qualitätskriterien

 

Strukturierte Unterstützung durch den Saatmann Leitstand Qualität

Die Einführung der LOPS-RL bringt zahlreiche neue Anforderungen und Fristen mit sich. Um die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten und sämtliche Nachweise zentral, vollständig und regelkonform zu organisieren, empfiehlt sich der Einsatz einer Software-Lösung wie des Saatmann Leitstandes Qualität mit seinen Anwendungen StrOPS-Manager und Leistungsgruppen-Manager (LG-Manager).

Vorteile auf einen Blick:

  • Unterstützung für OPS- und LG-Prüfungen nach LOPS-RL
  • Zentrale Verwaltung von Nachweisen
  • Automatische Fristüberwachung
  • Transparente Prüfvorbereitung

 

Mit dem Saatmann Leitstand Qualität bleiben Sie auch bei der LOPS-RL stets revisionssicher, effizient und gesetzeskonform aufgestellt.  Wir arbeiten intensiv daran, die Software an die neuen Anforderungen, die seit dem 24. Mai 2025 in Kraft getreten sind, anzupassen. Dabei setzen wir für Sie folgende Maßnahmen um:

  • Übergang von der StrOPS-Richtlinie zur neuen LOPS-Richtlinie, einschließlich der Integration aller relevanten Richtlinienänderungen.
  • Neustrukturierung und Gruppierung der Antragsformulare für die betroffenen OPS
  • Anpassung der Feldstrukturen in den OPS, um den veränderten Dokumentations- und Prüfanforderungen zu entsprechen.

Alle Änderungen werden selbstverständlich transparent dokumentiert und benutzerfreundlich in der Software aufbereitet, sodass Sie weiterhin sicher und effizient arbeiten können.

Mehr über den Saatmann Leitstand Qualität und die einzelnen Anwendungen erfahren Sie hier: Saatmann Leitstand Qualität

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Stellungnahmeverfahren nach DeQS-Richtlinie