G-BA stellt die Weichen für neue Leistungsbereiche bei den Mindestmengen
Grundlegende Überarbeitung der Mindestmengenregelung zur Knie-TEP und Aktualisierungen MM_KCA zur Prognosemeldung 2027
Die G-BA Beschlüsse zur Mindestmengenregelung aus 2025 unterstreichen erneut den gesetzlichen Auftrag, die Versorgungsqualität planbarer medizinischer Leistungen zu definieren und an Mindestmengenhöhen zu koppeln. Damit soll die Konzentration der Leistungserbringung auf erfahrene Standorte gefördert werden.
Leistungsbereiche im Beratungsverfahren
Zwei Leistungsbereiche wurden im Jahr 2025 neu in das Beratungsverfahren überführt:
- korrigierende Chirurgie der anorektalen Malformationen bei Kindern
(Beschluss: 2025-10-16_Mm-R_Einleitung-Beratungsverfahren_Mm-ARM.pdf) und - korrigierende Chirurgie bei Morbus Hirschsprung
(Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-7407/2025-08-21_Mm-R_Einleitung-Beratungsverfahren_Mindestmenge-Morbus-Hirschsprung.pdf).
Grundlegende Überarbeitung MM-R Knie-TEP
Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit wurde die grundlegende Überarbeitung der Mindestmengenregelung zur Knie-TEP mit dem Beschluss vom 18.12.2025 nun offiziell verabschiedet.
Maßgeblich ist die Differenzierung in drei eigenständige Leistungsbereiche mit je spezifischen Mengenvorgaben auf Standortebene und speziellen Vorgaben für die Einführung:
- 150 Fälle für den erstmaligen Knie-TEP-Implantation
- 20 Fälle für unikondyläre Schlittenprothesen
- 25 Fälle für Revisionseingriffe
Für die zwei neuen Leistungsbereiche ist zudem die Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26.02.2026 erfolgt und sie treten mit Wirkung vom 1. Januar 2026 rückwirkend in Kraft.
Besonderheiten und Übergangsregelungen KNIE-TEP (LB 6)
Hervorzuheben ist, dass bei der erstmaligen Knie-TEP-Implantation zusätzliche OPS-Kodes berücksichtigt werden und ein Ausschluss über onkologische Diagnosen vorgenommen wird.
Die Übergangsregelungen präzisieren daneben, dass die bestehende Mindestmenge für Knie-TEP hinsichtlich der OPS-Kodes noch auf Basis der bisher gültigen OPS-Kodes bewertet werden soll, und zwar für die Jahre 2026 und 2027.
Zur Prognosemeldung 2028 greift dann die neue Zählweise und die Mindestmenge steigt übergangsweise auf 100 Leistungen.
Zur Prognosemeldung 2030 erhöht sich die Mindestmenge dann auf die finalen 150 Leistungen.
Unikondyläre Schlittenprothese (LB 7)
Diese Mindestmenge wird ausschließlich über OPS-Kodes definiert und muss erstmalig bis zum 7. August 2027 gemeldet werden. Das Verfahren startet im Regelbetrieb und berücksichtigt die geforderte Menge von 20 Fällen.
Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen (LB 8)
In diesem Leistungsbereich werden OPS-Kode in Verbindung mit auszuschließenden onkologischen Diagnosen bewertet. Eine erstmalige Prognosemeldung ist bis zum 7. August 2027 abzugeben, und zwar mit der geforderten Menge von 25 Fällen. Der Leistungsbereich startet ebenfalls im Regelbetrieb.
Aktualisierungen zur Prognosemeldung 2027 – MM_KCA
Mit Beschlussfassung vom 18.12.2025 sollte die bereits im Sommer 2025 verabschiedete Mindestmenge für die chirurgische Behandlung bösartiger Neubildungen des Kolons (MM_KCA) neu beraten werden.
Kern der Prüfung ist eine Erweiterung der zu berücksichtigenden OPS-Kodes. Angesichts der erst im 2. Quartal 2026 abgeschlossenen finalen Klärung der relevanten OPS-Kodes hat sich der G-BA darauf verständigt, die IQTIG-Spezifikation 2026 nochmals zu aktualisieren.
Die Meldung zum Leistungsbereich MM_KCA soll übergangsweise aus dem elektronischen Verfahren gestrichen werden. (siehe Mindestmenge Kolonkarzinomchirurgie: Änderung der Spezifikation für das Jahr 2026 – Gemeinsamer Bundesausschuss) Die aktualisierte IQTIG-Spezifikation wurde am 23.02.2026 bereitgestellt.
Welche OPS-Kodes für den Leistungsbereich MM_KCA für die Prognosemeldung 2027 final zu berücksichtigen sind, wie die Meldung formal stattfinden soll und wie wir Sie in QS-Monitor dabei unterstützen, werden wir gezielt in dem anstehenden -Webinar „Saatmann QS-Monitor: Mm-R – Update 2026“ aufgreifen.
Schlussendlich – der GKV-SV hat im Januar einen Antrag für eine neue Mindestmenge mit einer Höhe von 30 im Jahr für die Operation von Ovarialkarzinomen eingereicht. (Link: GKV-Spitzenverband beantragt Mindestmenge für Eierstockkrebs-OPs-90 Prozent – Das E-Magazin des GKV-Spitzenverbandes) Diese Ausweitung werden wir in gewohnter Weise im Blick behalten und eine Einbettung in QS-Monitor im Vorschaumodus vorbereiten.
MMR-RL im QS-Monitor von Saatmann: so steigen Sie gesichert in die Prognosemeldung für 2027 ein
QS-Monitor wird die drei beschriebenen Änderungen mit der Version 2026.2 umsetzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich in dem geplanten Webinar im Detail mit den Änderungen vertraut zu machen und gesichert in die Prognosemeldung für 2027 einzusteigen.
Bereits hier möchten wir auf die weiteren Ausbaustufen im Leitstand Qualität hinweisen, die neben zahlreichen anderen Optimierungen explizit auch die dynamischen Visualisierungen der Mindestmengen betreffen.



